Infos zur Ersatzvornahmeverfügung des Kommunalrechtsamts vom 8.01.2014
Das Kommunalrechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar erkennt die Bürgerbegehren „Areal Adler“ und „Einkaufsmarkt (Vollsortimenter)“ nicht an, da sie sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Gemeinderates richten. Damit wird dem Gemeinderat die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Die Fraktionen der CDU, SPD und GLP sehen sich in ihrer Kompetenz beschnitten und haben gegen die Verfügung des Kommunalrechtsamts Widerspruch eingelegt.
Auch die GLP sieht in einem Bürgerentscheid die einzige Möglichkeit, die Bevölkerung Plankstadts in die Entscheidung mit einzubinden, ob und wie die Bebauung und Nutzung des Areal Adlers und des Geländes bei der Mehrzweckhalle aussehen soll. Deshalb hat sich die GLP der gemeinsamen Erklärung angeschlossen und ihren Rechtsanwalt, Dr. Lippinski, beauftragt ebenfalls Widerspruch einzulegen.
Anbei einige Anmerkungen der GLP:
1) Die Bürgerbegehren „Areal Adler“ und „Einkaufsmarkt (Vollsortimenter)“ wurden nach dem Gemeinderatsbeschluss am 4.03.2013 initiiert und innerhalb der 6-Wochen-Frist eingereicht.
Kein anderer Zeitpunkt war möglich, da zuvor der Gemeinderat weder öffentlich noch nicht öffentlich einen Beschluss zu den „neuen“ Plänen des Investor gefasst hatte.
Die vorhergehenden Abstimmungen im Gemeinderat zum „Areal Adler“ und dem „Einzelhandelsstandort Jahnstraße“ fanden schlussendlich am 23.01.2012 statt und wurden mehrheitlich abgelehnt. Vor dieser Abstimmung im Januar 2012 wurden die Entscheidungen einige Male verschoben und vertagt.
Daran ist zu erkennen, wie umstritten das Projekt innerhalb des Ortes ist, ein Bürgerentscheid würde mehr Klarheit bringen.
Fazit: Zu keinem anderen Zeitpunkt konnte ein Bürgerbegehren durchgeführt werden, außer die Gemeindeverwaltung wäre dazu bereit gewesen. Aber man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das überhaupt nicht gewollt war. Selbst eine Bürgerversammlung war erst durch intensives Drängen des Gemeinderates möglich.
So sieht die Bürgergesellschaft, die wir haben wollen, nicht aus.
2) Die am 4.03.2013 verabschiedeten Pläne zum „Areal Adler“ entsprechen nicht der gängigen Praxis zu genehmigungsfähigen Bauplänen in Plankstadt.
Da Plankstadt ein Straßendorf ist, werden alle anderen eingereichten Baupläne, die nur eine Bebauung in zweiter Reihe vorsehen oder eine Rückversetzung eines Gebäudes zum Ziel haben abgelehnt. Wie kann ein Investor bei den vorgelegten Plänen dazu ermuntert werden, eine solche Planung vorzulegen?
Wieso kann eine Gemeindeverwaltung, die solche Pläne bei anderen Projekten grundsätzlich ablehnt, mit den eingereichten Plänen zum „Areal Adler“ leben?
3) Die Ansiedlung eines Vollsortimenters in einem Unterzentrum wie Plankstadt ist nicht zulässig. Zwar lag bei der Abstimmung ein gegenteiliges Gutachten vor, allerdings konnten sich die Gemeinderäte kein Bild machen, ob dieses Gutachten auch bei anderen Behörden so akzeptiert wird, da es auch dem Einzelhandelskonzept der Orte Schwetzingen/Oftersheim/Plankstadt widerspricht
Es lag keine Stellungnahme des Raumordnungsverbandes (eine Nutzungsänderung kommt noch dazu) und der Stadt Schwetzingen (Einzelhandelsgutachten rät dringend davon ab, einen weiteren Einkaufsmarkt „auf der grünen Wiese“ zu bauen) vor.
4) Erhebliche Bedenken des Denkmalschutzamtes beim „Areal Adler“
Abbruchgenehmigungen wurden bereits 1987, 1989 und 1995 verweigert !!!
Im Vorfeld des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.03.2013 kam nicht einmal ein Gespräch zwischen dem Investor, den Besitzern und dem Amt für Denkmalschutz zu Stande.
Insgesamt erscheinen die Vorgänge bei den beiden Vorhaben „Areal Adler“ und „Einzelhandelsstandort Jahnstraße“ sehr merkwürdig und „aufgestülpt“. Von einem Verfahren mit Bürgerbeteiligung wie beispielsweise dem denkmalgeschützten Wormser Hof (Harmonie-Kino) in Heidelberg sind wir in Plankstadt meilenweit entfernt. Dabei ist das Areal Adler von zentraler Bedeutung.
Zu guter Letzt muss nun noch hinzugefügt werden, dass die Bebauungspläne inzwischen zurückgezogen wurden (26.11.2013). Damit sind nun alle darauf basierenden Beschlüsse des Gemeinderates und ihre Beanstandungen rein hypothetisch.
Allerdings wurden diese Informationen der Öffentlichkeit von der Gemeindeverwaltung nicht zugänglich gemacht, sondern sind erst durch einen Zeitungsbericht und einem Interview mit dem Besitzer des „Areal Adlers“ öffentlich bekannt geworden.
Lesen Sie dazu den Bericht der Schwetzinger Zeitung vom 5.02.2014: Investor fordert Schadenersatz
Stellungnahme der Grünen Liste Plankstadt e.V.
gegen die Ersatzvornahmeverfügung des Komunalrechtsamts vom 8.01.2014 wegen der Bürgerbegehren