Die grüne Kreistagsfraktion im Rhein – Neckar – Kreis begrüßte in einer Erklärung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 in Kraft treten zu lassen.
“Der schwarze Peter liegt nun bei der bad.-württbg. Landesregierung”, so die Fraktion. Diese habe nämlich auf ein ablehnendes Urteil gehofft und nichts für die Umsetzung des Gesetzes im Lande getan. In einer noch am Tag des Karlsruher Urteils mit “heißer Nadel gestrickten” Eilverordnung sieht Stuttgart nun vor, dass die Landratsämter in den Landkreisen für die Eintragung einer homosexuellen Lebenspartnerschaft zuständige Behörden sein sollen. Das wird von den Grünen abgelehnt.. “
Die Diskriminierung von Homosexuellen in Baden-Württemberg soll also weitergehen”, erklärte die grüne Fraktion dazu. Sie fordert jetzt, dass die Eintragungen von Lebenspartnerschaften in den Städten und Gemeinden vollzogen werden kann. Die Städte und Gemeinden seien dazu bereit. Die grüne Fraktion forderte Landrat Dr. Schütz auf, sich im Rahmen der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände dafür einzusetzen. Personenstands – Angelegenheiten waren immer Angelegenheiten der Kommunen. Kreise sind dafür nicht zuständig. Die Grünen sind dafür, die örtlichen Standesämter als zuständige Behörden vorzusehen oder die Entscheidung über die Eintragung den Kommunen selbst zu überlassen.
Uli Sckerl