Bürgerbefragung contra Bürgerentscheid

Die GLP-Runde im Restaurant „Aelia“ war geprägt durch einen Einblick in den aktuellen Stand der Entwicklung beim „Areal Adler“.
Gemeinderat Ulf-Udo Hohl berichtete, dass der Versuch der Investorengruppe Machmaier gescheitert sei, mit einer sogenannten„Bürgerbefragung“ Verwirrung zu stiften.

Bgm. Schmitt habe diese Idee zum ersten Mal in der Schwetzinger Zeitung vom 20.09.13 lanciert. Die dort aufgestellte Behauptung diesen Schritt mit den Fraktionen abgesprochen zu haben, entbehrte bis zum Zeitpunkt der letzten Gemeinderatssitzung am 14.10.13 jeder Grundlage.

Erst auf Anfragen aus dem Gremium hat Bgm. Schmitt die Katze aus dem Sack gelassen, allerdings ohne großen Widerhall in seinem Sinne. Während Bürgerbegehren und Bürgerentscheid rechtlich verbindliche Bestimmungen der Gemeindeordnung sind, denen sich auch ein Bürgermeister unterwerfen muss, sind „Bürgerbefragungen“ in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen. Sie sind lediglich demoskopische Befragungen ohne rechtliche Bindungen. Absicht war, mit ihrem Coup ein legitimes Mäntelchen für weitere Tricks umzuhängen.

Hohl: „Der Versuch lief wieder einmal darauf hinaus das demokratische und durch die Gemeindeordnung legalisierte Bürgerbegehren auszuhebeln.“ Vor einigen Monaten hatten sich 15% der wahlberechtigten Plankstadter in einem Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid ausgesprochen. Der Vorschlag, eine „Bürgerbefragung“ durch die Gemeinde zu veranstalten, wurde als Manöver gebrandmarkt, das Bürgerbegehren zu unterlaufen. Offenbar steht die Investoren- und Immobiliengruppe mit dem Rücken zur Wand. Schließlich droht die Eigentümerfamilie Czernik damit, die Gefolgschaft aufzukündigen. 

Die GLP bekräftigte nach diesem erneuten Manöver auch weiter alle notwendigen politischen und rechtlichen Schritte zu unternehmen, um den Willen der Bürger zu entsprechen, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

ho

Pressebericht der GLP vom 27.10.2013

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