“Pläne mit heißer Nadel gestrickt” – Heckenbiotop auf Plankstadter Gemarkung gefährdet

Gewerbegebiet Schwetzingen: Auf ihrer letzten “Sommersitzung” im Gasthaus “Engel” behandelten Mitglieder der Grünen Liste Plankstadt (GLP) eine Stellungnahme des Naturschutzbundes Dautschland (NABU) zum “Landschaftspflegerischen Begleitplan” des geplanten “Gewerbegebiets Stadteingang – Bruchhäuser Straße” in Schwetzingen.

Als Berichterstatter fungierte Gemeinderat Ulf-Udo Hohl, der darauf hinwies, daß der Gemeinderat von Plankstadt, auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, das Bauleitverfahren dieses Gewerbegebiets der Stadt Schwetzingen abgelehnt habe. In der Vorlage der Verwaltung habe es geheißen, daß “keine Nachteile für die Plankstadter Gemarkung zu befürchten sind.”

Die Stellungnahme des NABU zeige nun, daß es neben den Befürchtungen über Nachteile, die in der Sitzung geäußert wurden, jetzt auch einen konkreten Konflikt gebe, der übersehen wurde. das Plangebiet des Schwetzinger Bebauungsplans grenze an die Plankstadter Gemarkung. Nach der Biotopkartierung des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises befindet sich ein Teil eines gemarkungsüberschreitenden Feldheckenbiotops auf Plankstadter Gemarkung. Hohl stellte fest, daß dieser Bereich nach § 24a des baden-württembergischen Biotopschutzgesetzes unter Schutz stehe.

Durch anlage-, bau- und betriebsbedingte Folgen des geplanten Gewerbegebiets auf Schwetzinger Gemarkung würde dieses Biotop in seiner ökologischen Funktion erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Hohl betonte, daß nach der Bundesnaturschutzregelung eine Konfliktanalyse sowie kompensatorische Maßnahmen, auch für einen Teilbereich des Biotops auf Plankstadter Gemarkung, zwingend vorgeschrieben seien.

Der NABU habe in seinen Untersuchungen festgestellt, daß dies in Schwetzingen, sowohl beim Bebauungsplan als auch beim landschaftspflegerischen Begleitplan, versäumt wurde. Hohl kritisierte die bisherigen Planvorlagen der Schwetzinger Verwaltung zum Gewerbegebiet: “Entweder sind sie mit heißer Nadel gestrickt oder darauf angelegt, Planungen unter Auslassung geltender Bestimmungen durchzuführen.”

Hohl erinnerte dabei an eine Intervention der Gemeinde Plankstadt Ende 1996, durch die Schwetzingen veranlaßt wurde, ein Parallelverfahren des gültigen Flächennutzungsplans beim Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim zu beantragen. 
Es erfordere schon einige Anstrengung daran zu glauben, daß dies irrtümlich übersehen wurde. In dem immer noch gültigen Plan vom 25.02.1983 sei das Plangebiet nicht zur Bebauung vorgesehen, sondern werde als “schutzbedürftiger Bereich der Landwirtschaft” ausgewiesen. Eine solche Festlegung könne von einer Verwaltung einfach nicht übersehen werden.

In der anschließenden Diskussion wurde Unverständnis geäußert, daß die Plankstadter Verwaltung die Konfliktlage im Grenzbereich der Gemarkung nicht erkannt hätte. Die GLP Gemeinderäte wurden aufgefordert, alles zu unternehmen, um das Biotop zu erhalten und die Belange des Naturschutzes und seiner geltenden Bestimmungen gegenüber den Schwetzinger Anmaßungen mit dem nötigen Nachdruck zu vertreten.

uhl

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