„Der Plankstädter Gemeinderat hat am 20.11.2017 mit knapper Mehrheit die Aufstellung des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“ beschlossen“ heißt es in einer Pressemitteilung der Grüne Liste Plankstadt (GLP). „Die auf dem gemeindeeigenen Ackergelände möglichen Grundstücksverkäufe sollten zur Finanzierung der Sanierungs- und Neubaukosten der Sportanlagen und der Sporthalle dienen“ so der GLP Vorsitzende Bernd Schmid-Auffarth in seinem Schreiben an die SZ. Gegen diesen Beschluss wendet sich die GLP mit einem Einspruch beim Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Generierung von Finanzierungsmitteln ist im Bundesbaugesetz nicht vorgesehen und damit rechtswidrig.

Gleichzeitig wird im Westen der Gemeinde mit Zustimmung aller Gemeinderäte das Neubaugebiet Antoniusquartier bei der zuständigen Behörde beantragt. “Hier fehlt auch der Nachweis weiteren Wohnbauflächenbedarfs im Norden von Plankstadt,“ erklärt das GLP Mitglied Christoph Ruebeling auf der GLP-Mitgliederversammlung am 11.01.2018

„Ziel des Bundesbaurechts sei es, dass Gemeinden mit Grund und Boden sparsam umgehen und der Innenentwicklung durch Nachverdichtung den Vorrang vor zusätzlicher Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen geben“, so der Vorsitzende der GLP, Knut Doll. Die GLP weist darauf hin, dass nach Angaben des Statistischen Landesamtes die Siedlungsfläche (Gebäude- und Freifläche) in Baden-Württemberg täglich um ca. 5,2 ha zunehme.

(Angaben 2016 Flächenverbrauch :   Täglich werden in Deutschland rund 66 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 94 Fußballfeldern.   (https://www.bmub.bund.de/themen/nachhaltigkeit-internationales/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs/ )

allein in BaWü werden pro Tag 5,2 ha überbaut,  ( https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2016242 ) und ( https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2017/januar/21788.html ) das sind 7,5 Fußballfelder pro Tag!

Gegen diesen Flächenverbrauch werden primär ökologische Gründe angeführt: Artensterben bei Pflanzen und in Folge auch bei Insekten (Bienen) und bei Vögeln. )

 

Bauern- und Umweltverbände würden immer wieder an die verantwortlichen Politiker appellieren, den exzessiven Flächenverbrauch der vergangenen Jahrzehnte zu beenden, um eine lebenswerte Natur zu bewahren.

(Rückgang von Ackerflächen, wertvolles Ackerland wird bebaut und versiegelt. Verlust von fruchtbarem Boden und die Versiegelung führt zu mehr Regenabwasser und potentiell zu Überschwemmungen.)

Die GLP empfiehlt einstimmig, erst einmal das Baugebiet Antoniusquartier zu vollenden und zusätzlich die im Ort vorhandenen Baulücken zu schließen. Nach Zählung der GLP gibt es in Plankstadt ca. 50 unbebaute Baugrundstücke, die sofort bebaut werden können. Die Gemeinde schrecke vor der Möglichkeit, auf private Grundstückseigentümer einzuwirken und diese zum Verkauf ihrer unbebauten Baugrundstücke an Bauwillige zu veranlassen, zurück.

Des Weiteren muss auf die steigenden Infrastrukturkosten innerhalb der Gemeinde geachtet werden. Zu viele Neubaugebiete innerhalb kürzester Zeit steigert die Infrastrukturkosten enorm. So könnte durch die Erschließung der Kantstraße Kosten von über einer Million € zusätzlich auf die Gemeinde zukommen, nur um die das gesetzlich gesicherte Anrecht auf Kinderkrippen- Kindergartenplätze zu gewährleisten. Das sind Zusatzkosten für neue Mitarbeiter und weitere Infrastrukturkosten wie: Instanthaltung der Straßen, Kanäle usw. in der Verwaltung durch stetig wachsender Gemeinde noch nicht mit eingerechnet.

Die GLP möchte deutlich machen, das sie nicht grundsätzlich gegen neuen Wohnraum ist. Sozialer bzw. bezahlbarer Wohnraum wird dringend benötigt und sollte im Antoniusquartier stark berücksichtigt werden. Das bedeute, weniger Häuser und mehr Wohnungen. In dem mögliche Neubaugebiet Kantstraße Nord ist das nicht möglich.

T. Burger

 

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