Die Berichterstattung zur Gemeinderatssitzung läßt zu wünschen übrig.

Besser Strukturieren ist meine Konsequenz daraus: Hier mein Beitrag dazu zum Punkt

TOP Ö 4
Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Plankstadt ab 1.3.2017 inkl. Gebührenkalkulation

 

Punkt 1: Durch den Neubau der Flüchtlingsunterkunft muss die Obdachlosensatzung erneuert werden.

Dank der Berechnung und Neukalkulation von Herrn Kroiher hat sich gezeigt, dass die Mieten auch von anderen Gemeindewohnungen anzupassen sind.

Denn seit 15 Jahren wurde die Obdachlosensatzung unverändert gelassen.

So ist es kein Wunder, dass auch diese Mietpreise anzupassen sind und bei Neubelegung zur Anwendung kommen.

 

Für Flüchtlinge trat ab dem 1.01.16 eine Neuregelung in Kraft. Die Wohnfläche pro Person wurde von 4,5 qm auf 7 qm pro Person erhöht.

So werden in den 2-Zi-Wohnungen mit 58,83 qm der neuen Flüchtlingsunterkunft 5 Personen untergebracht.

In den 3-Zi-Wohnungen mit 83,26 qm der neuen Flüchtlingsunterkunft werden 8 Personen untergebracht.

Die Sprüche, dass deutsche Mitbürger benachteiligt werden gegenüber den Flüchtlingen, möchte ich nach dieser Gemeinderatssitzung nicht mehr hören. Ich möchte wissen, welcher Deutscher bereit wäre, sich ein Zimmer mit 15,36 qm mit 2 anderen Bewohner zu teilen und im Etagenbett zu schlafen.

Den einzigen Luxus, den wir uns in Plankstadt leisten, ist ein Neubau für ganz viele Flüchtlinge zu bauen, damit andere Gemeindewohnungen auch weiterhin zur an Deutsche vermietet werden können, wenn sie dann überhaupt frei werden.

 

Punkt 2: Die Gemeinde Plankstadt macht ein Schnäppchen mit dieser Flüchtlingsunterkunft

Nach der Kalkulation werden 99,7% der Kosten für die Flüchtlingsunterkunft auf die Mieter umgelegt. Die Kosten bezahlt der Kreis.

Die Mieteinnahmen für eine 2-Zi-Wohnung belaufen sich auf 841,85 € incl. NK.

Die Mieteinnahmen für eine 3-Zi-Wohnung belaufen sich auf 1191,45 € incl.. NK..

Warum ist die Miete so hoch für diese Wohnungen?

Die Wohnungen werden günstig möbliert und die umlegbaren Betriebskosten und Benutzungsgebühren sind in diese Berechnung mit eingeflossen.

Für das Grundstück wird ein qm-Preis von 330 €/qm in der Berechnung der Miete angesetzt, als Kleingartenanlage stand die Fläche mit nur 76.000 € (50,66 €/qm) in der Buchhaltung.

Pro qm hat die Gemeinde damit rechnerisch 279,34 €/qm gewonnen. Außer als Flüchtlingsunterkunft durfte diese Fläche auch nicht bebaut werden.

Dazu kommt der Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für die Errichtung einer Anschlussunterbringung von Flüchtlingen von 447.000 €.

12 neue, zusätzliche Wohnungen kann die Gemeinde Plankstadt damit aufweisen, die später als “Sozial- und Gemeindewohnungen” zur Verfügung stehen.

Ergo die neue Flüchtlingsunterkunft ist ein gutes Geschäft für die Gemeinde Plankstadt. 

 

Punkt 3: herkömmliche Wohnungen eignen sich nicht für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen wäre zwar wünschenswert, aber die Bereitschaft der Bevölkerung ist dazu nicht sehr hoch.

Herkömmliche Wohnungen mit dem üblichen Zuschnitt (großes Wohnzimmer als Durchgangszimmer) eignen sich auch nicht dafür.

Angenommen sie haben eine 70 qm – Wohnung zu vermieten, dann müßten sie laut Gesetz in dieser Wohnung 10 Flüchtlinge unterbringen.

 

Fazit: Der Neubau der Flüchtlingsunterkunft war unerläßlich. Damit wurde ein kein bisschen der Druck vom Wohnungsmarkt genommen. Nach der Unterbringung von Flüchtlingen stehen diese Wohnungen der Gemeinde als Gemeindewohnungen zur Verfügung.

 

Sigrid Schüller, Beitrag für die GLP

 

Bericht der Schwetzinger Zeitung: „Plankstadt ist sehr gut vorbereitet“

Kommentar der SPD: Wohnheim kein Schnäppchen

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