Plankstadt unterm Ahornbaum

Die Pflanzung des Bürgermeisterbaums im Sommerloch beschäftigte die Montagsrunde der Grünen Liste Plankstadt (GLP) im lauschigen Biergarten des Gasthauses “Engel”.
Einhellig wurde das Pflanzen eines Bürgermeisterbaumes auf gemeindeeigenem Grund begrüßt. Fragwürdig waren aber für alle die Begleitumstände dieser politischen Aktion der Plankstadter Liste ( Plali ).

Ein designierter Bürgermeister, bisher ohne Wohnsitz in Plankstadt, lässt eine politische Fraktion des Gemeinderats unter Mithilfe von hiesigen Verwaltungsstellen seinen Bürgermeisterbaum pflanzen. Ein denkwürdiger Vorgang, denn Jürgen Schmitt wurde im Juli 2008 als Bürgermeister aller Plankstädter gewählt und nicht als Bannerträger der PlaLi. Während des Wahlkampfes präsentierte er sich als lupenreiner unabhängiger Kandidat, der lediglich von der PlaLi unterstützt wurde.
Abgesehen von der jahreszeitlich ungünstigen Pflanzzeit, wäre es deshalb angemessen gewesen, bis zum Amtsantritt des neuen Bürgermeisters Anfang Oktober 2008 zu warten und dann die gesamte Bevölkerung zur Baumpflanzung einzuladen.
Auffällig an den Presseberichten der PlaLi ist das Szenario mit Baumgeistern und Hexen, das mit der Ahornpflanzung in Verbindung gebracht wurde. Der Ahorn wurde dabei von der Plali als biologische Wunderwaffe gepriesen, um mit Dämonen aufzuräumen oder sich dagegen zu schützen. Gegen wen in Plankstadt dieser Anti-Hexen-Zauber gerichtet ist, kann man nur vermuten. Dieses Raunen im volkskundlichen Blätterwald erinnerte an eine Zeit unseligen Andenkens.
Das Pflanzen eines Baumes ist ein lobenswerter Vorgang. In das Blätterwerk des bürgermeisterlichen Ahornbaumes von Jürgen Schmitt aber ein solches Gebräu mittelalterlicher Hexen und Geisterwelten zu infiltrieren, ist für die GLP nicht akzeptabel.
Der Eindruck dränge sich auf, dass die PlaLi sich den Bürgermeisterbaum unter den Nagel gerissen habe und Jürgen Schmitt sich daran festhalten dürfe.
Die GLP hält es für einen Fauxpas, dass der designierte Bürgermeister sich auf diesen Tanzboden begeben hat.
HO

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