Bei einem Treffen der GLP über die Osterfeiertage wurde ein Zwischenresümee über die Eindrücke beim Verteilen und dem Rücklauf der Unterschriftenlisten gezogen. Erfreulich war, dass die Listen zu den beiden Bürgerbegehren trotz der Feiertage und Osterferien flächendeckend verteilt werden konnten.
Ein Gesichtspunkt, der noch vertieft diskutiert werden muss, ist die künftige Nutzung des Adlers bei einem positiven Ausgang des anstehenden Bürgerentscheids. 
Als Beispiel wie kreativ und bürgerfreundlich eine Gemeindeverwaltung den oftmals aufgebauschten Gegensatz Privateigentum und Interessen der Bürgerschaft löst, führte Gemeinderat Ulf-Udo Hohl die Stadt Heidelberg an.

In der Debatte um die Nutzung des denkmalgeschützten Wormser Hofs (Kino) in der Heidelberger Hauptstraße will die Heidelberger Verwaltung trotz privater Besitzer alle Bürger mit ihren Ideen in die Renovierung und künftige Verwendung des Gebäudes einbinden. Der Heidelberger OB Eckart Würzner erklärte, dass die Verwaltung dem Besitzer klargemacht habe, dass es kein einfaches Baugenehmigungsverfahren geben wird, sondern dass sie auf enge Bürgerbeteiligung pocht.

Die Runde war sich einig, dass der § 14, Abs. 2 Grundgesetz: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen, besonders auf den ehemaligen Gasthof Adler zutrifft. Der Adler war gesellschaftlicher und gastronomischer Mittelpunkt der Gemeinde Plankstadt. 
Die jetzigen Eigentümer waren nicht in der Lage ein unternehmerisches Konzept zu entwickeln. Investitionen unterblieben. In den 80er Jahren griffen Abbruchfantasien. Der Gasthof wurde dem allmählichen Verfall preisgegeben, um den Denkmalschutz auszuhebeln. Die Eigentümer beklagen jetzt den Zustand des Gebäudes, den sie selbst herbeigeführt haben.

Finanzielle und planerische Vorstellungen und Möglichkeiten werden nach einem positiven Ausgang des Bürgerentscheids zum Tragen kommen und eine umfassende Debatte auslösen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger !!
Bitte denken Sie daran, die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens bei den angegebenen Adressen abzugeben.

ho

Pressebericht der GLP vom 1.04.2013

Skip to content