Gegen den mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderats vom 18.07.2011 einen Gemarkungstausch Schwetzingen / Plankstadt durchzuführen, hat die Fraktion der Grünen Liste Plankstadt (GLP) Widerspruch beim Kommunalrechtsamt in Heidelberg eingelegt.

Die GLP hält die Vorlage, die zu dem Beschluss des Gemeinderats führte in wesentlichen Teilen für rechtswidrig. Das Landratsamt wird aufgefordert die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit der rechtswidrige Beschluss nicht rechtskräftig werden kann.

Nach § 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg obliegt es der Gemeinde bei Gebietsänderungen vor der Beschlussfassung “die Bürger zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.”

Dies ist nicht geschehen, obwohl die GLP Fraktion Bürgermeister Schmitt mehrfach – zuletzt auf der Gemeinderatssitzung am 18.07.2011 auf diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht hatte. Eine nachgeschobene Information der betroffenen Bürger durch die Verwaltungsspitze kann diesen Bruch der Gemeindeordnung nicht heilen.

Presseerklärung der GLP vom 28.07.2011

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