Stellungnahme von Gemeinderat Ulf-Udo Hohl, Grüne Liste Plankstadt

TOP-Nr. 7: Aufstellung Bebauungsplan „Ehemaliges Ausbesserungswerk“

Für die GLP führte er aus:

Auszug aus der Planung Ausbesserungswerk (ABW):

„Es wird festgelegt, dass der Standort ABW auch künftig nicht für den Einzelhandel zur Verfügung stehen sollte – Einschränkung: Einzelhandelsansiedlungen sind nur noch ausnahmsweise zulässig. Die Verkaufsflächen solcher Betriebe darf insg. 800 qm nicht überschreiten.“ (Größe vergleichbar mit NETTO in Plankstadt)

=> Es existiert kein generelles Verbot zur Ansiedlung eines weiteren Einzelhändlers.

Im Bebauungsplan heißt es weiter, dass die verursachten Eingriffe im Rahmen der Flurneuordnung innerhalb des Bebauungsplangebiets nicht vollständig ausgeglichen werden, so dass erhebliche Eingriffe zurückbleiben. Dieses Defizit wird durch große, planexterne Ausgleichsmaßnahmen im sonstigen Bereich in einem solchen Maße abgedeckt, so dass keine erheblichen Eingriffe zurückbleiben sollen.

Das Landschaftsbild soll mit den planinternen Maßnahmen vollständig wieder hergestellt werden. Andere Ausgleichsflächen, als die angegebenen, sind deshalb an anderer Stelle ausgeschlossen. Hinzu kommt dass Änderungsflächen im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren bewältigt werden müssen.

Neben der denkmalgeschützten Kastanienallee sind weitere Flächen außerhalb des ABW für Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Diese liegen für die nördliche Bebauung des ABWs im Bereich nördlich und nordöstlich des landwirtschaftlich genutzten Gebietes.

Die Ausgleichsflächen für die südl. Bebauung des ABW sind noch nicht festgelegt.

 

Gemarkungstausch – Änderung des Flächennutzungsplans:

Diese Planungen mit dem Ackergelände am Schwetzinger Ochsenhorn als Ausgleichsfläche für ABW wurden vom Bürgermeister anlässlich des Grundsatzbeschlusses nicht angegeben.

Bei diesem Gelände ist zu bedenken, dass es sich nicht nur um die 5000 qm Ackerfläche handelt, die im Rahmen eines Geländetausches zwischen Schwetzingen und Plankstadt, Plankstadt zugeschlagen werden sollen, sondern das Schwetzinger Ochsenhorn dient mehr oder weniger als Ausgleichsfläche für Eingriffe im ABW.

Eine uneingeschränkte Planungsverfügbarkeit dieser für Plankstadt vorgesehenen Fläche ist nicht möglich, da in der Nachbarschaft von Ausgleichsflächen aus ökologischen Gründen nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit möglich ist (Puffer).

Das ist wohl auch der Grund, weshalb sich Schwetzingen so leicht von der angeblich für Gewerbe so hervorragend geeigneten und erschlossenen Fläche trennen würde. 

Das Gebiet, das von ihnen Herr Bürgermeister vollmundig angepriesen wurde, hat nicht nur eine geringere Wertigkeit als das Gebiet um den Kurpfalz Ring, sondern ist als mögliches Gewerbegebiet kaum zu nutzen.

Sollte dennoch eine Nutzung in einigen Bereichen möglich sein, so muss die Gemeinde Plankstadt wiederum für Ausgleichsmaßnahmen sorgen.

Entweder Bürgermeister Schmitt sie haben dilettantisch verhandelt oder den Gemeinderat bewusst hinter die Fichte geführt.

Gemeinderatssitzung vom 26.09.2011

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