Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Postfach 20 01 00
53170 Bonn

Petition gemäß Art. 17 GG
Rückstufung der Bundesfernstraße B535, 1. Bauabschnitt

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwischen Schwetzingen und Plankstadt (Rhein-Neckar-Kreis, Bad.-Württ.) ist die vierspurige Bundesfernstraße B 535, 1. Bauabschnitt, – im folgenden B 535 genannt – im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf dargestellt und nach Abweisung mehrerer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß durch den Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. rechtskräftig planfestgestellt.

Die B 535 soll dem weiträumigen Verkehr durch Verknüpfung der Bundesautobahnen A 5 und A 6 und der Bundesfernstraßen B 3 und B 36 dienen. Die Baukosten werden auf DM 150 bis 200 Mio. veranschlagt.

Durch Bau, Anlage und Betrieb der B 535 würden verheerende Beeinträchtigungen für Natur, Umwelt und Anwohner entstehen, deren Rechtfertigung besonders in Anbetracht u.g. Gründe nicht hinzunehmen sind. Unseres Wissens plant das Bundesministerium für Verkehr, Bundesfernstraßen abzustufen, die in einem mittleren Abstand von fünf Kilometern zu Bundesautobahnen verlaufen. Die B 535 verläuft in einem durchschnittlichen Abstand von fünf Kilometern zur BAB 656 – Heidelberg- Mannheim.

Der Raum um Schwetzingen ist für den regionalen und überregionalen Verkehr durch Verknüpfung von Autobahnen, Bundesfernstraßen und Landstraßen außerordentlich gut erschlossen.

1. Warum ist im Abstufungskonzept (BT- Drs. 13/ 5380) die B 535, 1. Bauabschnitt nicht enthalten, entspricht sie doch den geforderten Kriterien des Abstufungskonzepts für eine verkehrlich und ökonomisch sinnvolle Abstufung? Ist ihre Abstufung bei der Fortschreibung des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen zu erwarten?

Auch außerhalb dieses beidseitig der Autobahnen gegelegenen Korridors [gemeint ist der o.g. 5 km-Abstand, Anm. d. Aut.] werden Straßen ganz oder überwiegend durch Bundesautobahnen vom weiträumigen Verkehr entlastet (BT-Drs. 13/ 5380). Die Voraussetzungen einer Bundesfernstraße nach § 1 Abs. 1 BFernStrG werden nicht – wie im Planfeststellungsbeschluß zur B 535 behauptet – erfüllt.

Eine Abstufung zu einer Landstraße wäre darum geboten, soll doch die B 535 laut Begründung ansonsten den Verkehr der Landstraße L 600 aufnehmen.

2. Welche Auswirkungen hat die geplante Abstufung der ebenfalls autobahnparallel verlaufenden B 36 in Schwetzingen im Rahmen des Abstufungskonzepts auf die verkehrliche Begründung der B 535?

Laut Aussage des Verkehrsplanungsbüros Koehler-Leutwein vom 20.03.1997, das seit Jahren mit der Verkehrsplanung im Raum Schwetzingen betraut ist, nimmt bereits jetzt die autobahnparallel verlaufende L 599 einen Großteil des weiträumigen Verkehrs der Bundesfernstraße B 36 auf.

Eine Abstufung der B 36 ist aus diesem Grunde dringend geboten, zumal dadurch z.B. nach Realisierung verkehrslenkender Maßnahmen entlang der B 36 in Schwetzingen in Verbindung mit der erst 1997 eröffneten städtischen Umgehungsstraße Südtangente weitere Senkungen des Durchgangsverkehrs erreicht werden könnten.

In Schwetzingen besteht durch hinreichende Erschließung durch Bundesautobahnen und Landstraßen kein zusätzlicher Bedarf an Straßen, welche in erster Linie dem weiträumigen Verkehr dienen sollen.

Die Spitze der Schwetzinger Stadtverwaltung steht – auch aus wahltaktischen Gründen – einer Abstufung der B 36 ablehnend gegenüber: MdL OB Stratthaus hat in der Gemeinderatssitzung vom 13.03.1997 – im Rahmen der Verkehrsberuhigung von Teilen der Schwetzinger Innenstadt und der Eröffnung der innerstädtischen Umgehungsstraße Südtangente – zugegeben, daß durch eine von der CDU-Fraktion im Schwetzinger Gemeinderat vorgeschlagene ortsentlastende Verlegung der B 36 auf die bestehende L 599 möglicherweise die B 535 gefährdet wäre (Rhein-Neckar-Zeitung vom 15./16. März 1997), denn dann hätte man in Bonn behaupten können: Schwetzingen habe ja schon eine Umgehungsstraße, wozu brauchen die dann noch eine B 535.

3. Welche genauen Auswirkungen (Immissionbelastungen, Verkehrszahlen) hätte ein teilweiser Bau der B 535 in verkehrswirksamen Abschnitten für betroffene Ortsteile von Plankstadt und Schwetzingen?

Durch einen teilweisen Bau der B 535 Kreuzung mit B 36/ BAB 6 bis zur Einmündung in die L 543 alt/ Carl-Theodor-Brücke werden sich aufgrund der verkehrsanziehenden Wirkung des B 535-Teilabschnittes in den Ortsdurchfahrten Plankstadts und der Bruchhäuser Straße in Schwetzingen die Verkehrszahlen erhöhen, anstatt gesenkt zu werden.

4. Wurde die Planung der B 535 einer wirtschaftlichen Bewertung unterzogen, um der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nachzukommen, den Bau unwirtschaftlicher Strecken zu verhindern – wie dies unseres Erachtens die Planung der B 535 darstellt?

Nach Aussage der Bundesregierung (Antwort auf Anfrage der Abgeordneten Altmann u.a., BT-Drs. 13/ 8963) dürfen nur … Maßnahmen in den jeweiligen Haushalt eingestellt werden, bei denen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet sind.

Aufgrund der Tatsache, daß die DM 150 bis 200 Mio. teure B 535 für den weiträumigen Verkehr eine untergeordnete Bedeutung hat, kann von einer wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern nicht ausgegangen werden, sollte die B 535 als Bundesfernstraße gebaut werden. 

Wir bitten Sie, o.g. Fragen zu beantworten und beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Bedarfsplan für Bundesfernstraßen die B 535 ersatzlos zu streichen.

Desweiteren bitten wir Sie, die Bundesfernstraße 36 noch in diesem Jahr nach § 2 Abs. 4 BFernStrG abzustufen.

 

“Aktionsbündnis gegen die B 535”
Andre Baumann

 

Lesen Sie dazu auch Petition gegen den Bau der B 535 im Hirschacker überreicht

Skip to content