Aufarbeitung der Planungsfehler bei der Ostumfahrung Plankstadt

Die Veranstaltung der Grünen Liste Plankstadt (GLP) und des NABU Schwetzingen fand im vollbesetzten Nebenzimmer des Gasthaus “Engel” in Plankstadt statt. Vorstandsfrau Sigrid Schüller begrüßte die Gäste darunter auch Elternvertreter aus Eppelheim und Plankstadt. 
Zur Einstimmung lief ein eindrücklicher Videofilm von Jürgen Sauer, der den Bauzustand der Ostumfahrung Mitte Juni 1998 dokumentiert. 

Ostumgehung Plankstadt – eine Pleite für die Umwelt

André Baumann, Vorsitzender des NABU Schwetzingen, begann mit einen geschichtlichen Überblick seit dem Planungsbeginn 1988 der Ostumgehung K 4147neu / L 543neu. Bereits 1989 äußerte die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Karlsruhe Bedenken gegen den Bau der Ostumfahrung: “Die L 543 neu wird aus Sicht des Naturschutzes abgelehnt. … Es ist deshalb einer Höheren Naturschutzfachbehörde, die ihrer Aufgabenstellung gerecht werden will, nicht zuzumuten, einem solchen gigantischen Bauvorhaben zuzustimmen.” Trotzdem erfolgte 1994 der Planfeststellungsbeschluß.

1996 wurde der Plan zum Bau der Ostumfahrung durch die Straßenbaubehörde geändert, ohne alle Träger öffentlicher Belage zu hören. “Der NABU wurde schlichtweg vergessen,” sagte Herr Baumann. Innerhalb einer Woche mußte er noch eine Stellungnahme zu der veränderten Planung abgeben. In dieser lehnte der NABU die Planänderung mit der Kreisellösung ab, weil der landschaftspflegerische Begleitplan erheblich beeinträchtigt, die Flächenbilanzierung fehlerhaft, die Verlegung des Kreuzungsbereichs zusätzliche Zerschneidungseffekte in der Landschaft zur Folge hatte, und die Finanzierung des Fahrradüberweges nicht gesichert war.

Die Gemeinde Plankstadt, die die Kreisellosung befürwortete und ein weiteres Planänderungsverfahren ablehnte, war deshalb bereit, dem NABU Ausgleichsmaßnahmen für den Landschaftsverbrauch durch die Straße zuzusichern. “Hierdurch war es plötzlich möglich,” erklärte Baumann, “eine seit Planungsbeginn kategorisch abgelehnte Forderung des NABU zuerfüllen, nämlich die Feldhecke im Bereich des Bahndammes zu erhalten.” An dieser Stelle zeigte Herr Baumann einige Dia-Aufnahmen der Feldhecke und seiner Bewohner (Insekten, Schmetterlinge, Igel und Kröten) und stellte heraus, warum die Erhaltung einer ca. 60-jährigen Hecke für den Naturschutz eine besondere Bedeutung habe und diese auf keinen Fall durch Straßenbegleitgrün ersetzbar sei.

Zugesichert wurden dem NABU außerdem eine Untertunnelung der Straße zum Schutz wandernder Tierarten, die Ausweisung eines weiteren 1,56 ha großen Biotops in der Nähe des Schützenhauses, eine Baumallee, entlang des Radweges nach Eppelheim und die Errichtung von Trockenmauern anstelle von Beton-Stützmauern. 

Planungspannen und die Kosten für die Gemeinde Plankstadt

Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte Gemeinderat Ulf-Udo Hohl (GLP) etliche Planungsfehler, deren Korrektur die Gemeinde Plankstadt nun teuer zu stehen kommen.

Er wies darauf hin, daß bereits im Flächennutzungsplan von 1981 große Gebiete zwischen dem heutigen Ortsrand und der Ostumfahrung als Bauerwartungsland ausgewiesen sind. Darauf gründet sich die heutige Diskussion über die Bewertung der Flächen, die für die Ostumfahrung, die landwirtschaftlichen Nutzwege und den Fahrradüberweg zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Kosten schwanken dabei von etwa DM 12,- pro qm bei Ackerland bis zu DM 200,- / DM 250,- pro qm bei Bauerwartungsland. Diese Kostenfrage erschwert die Realisierung des geforderten Fahrradüberweges. Nach dem Druck der Elternbeirate und den Protesten der Bevölkerung wird die in Aussicht gestellte Radwegbrücke demnach von den Gemeinden Plankstadt und Eppelheim finanziert werden müssen. Der Rhein-Neckar-Kreis hat jedoch die Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Aussicht gestellt.

Gemeinderat U. Hohl wies daraufhin, daß zunächst auch die Gemeinde Plankstadt diese Querungshilfe im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens angemahnt hatte. Als Pleite muß dann jedoch bezeichnet werden, daß diese Forderung zurückgezogen wurde, um die schnelle Realisierung der Straße zu gewährleisten.

Für den Kreis schlägt weiterhin die in der Planung vergessene Querungshilfe (Schutzinsel für Radfahrer und Fußgänger) auf Höhe des Bruchhäuser Weges zu Buche. Da auch dieser Übergang häufig von der Bevölkerung in Anspruch genommen wird, stellt sich die Frage nach einer weiteren Brücke zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Dazu kommen noch die Kosten für den zu errichtenden Gehweg entlang des Bruchhäuser Weges, die zur Zeit noch nicht vollständig zu beziffern sind.

Noch völlig unklar sei auch der Verlauf der “Kurpfalzroute” – eines auch überregional bedeutsamen Radwegs. Dieser Radweg wird von der Ostumfahrung fünf mal gekreuzt.

Als weitere Panne bezeichnete Gemeinderat U. Hohl die Tatsache, daß bei der Planung des Regenrückhaltebeckens die Abwasser von der Ostumfahrung nicht berücksichtigt wurden. Eine neue Kalkulation und Dimensionierung der Zuleitung zum Regenrückhaltebecken mußte in Auftrag gegeben werden. Hierdurch werden weitere geschätzte Kosten DM 500.000,- mehr für die Ostumfahrung entstehen, die der Kreis bezahlen soll.

Als Fazit des Abends und der anschließenden Diskussion läßt sich festhalten, daß das Straßenbauamt nur die Belange des Autoverkehrs im Auge hatte und bei Belangen der sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer und des Naturschutzes nur auf starken äußeren Druck reagierte. Diese Interessen hätten von der Gemeinde bereits in der Planungsphase wahrgenommen werden müssen. Auch für die Zukunft ist es wichtig, den Druck auf die Gemeinde und den Kreis aufrechtzuerhalten, damit die geforderte Radwegebrücke nicht in Vergessenheit gerät.

S.K.

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