Unterschriftenaktion bis zum 11.08.2000

An das Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter (Genehmigungsbehörde)

Die folgende Einwendung bezieht sich auf den Antrag der EnBW (Energie Baden-Württemberg) beim BfS (Bundesamt
für Stahlenschutz) zur „Lagerung von 24 Transportbehältern mit abgebrannten Brennelementen aus KKP1 und KKP2 am Standort Philippsburg – Antrag auf Genehmigung nach §6 Atomgesetz für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen ausserhalb der staatlichen Verwahrung am Standort Philippsburg“.

Ich/wir erhebe hiermit Einwendung gegen das o.g. Vorhaben der EnBW. Zur Begründung:
1. Ein langfristig sicherer Einschluß des radioaktiven Inventars in den vorgesehenen Behältern kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dies ergibt sich schon aus dem Umstand, dass bereits bei der Beladung des ersten Behälters, welcher auf dem Gelände gelagert werden soll, die Dichtigkeitsprüfung mindestens zwei mal nicht bestanden wurde.
2. Es fehlen Langzeiterfahrungen mit dem Lagerbehälter, besonders hinsichtlich Dichtigkeit, Korrosion und Materialverhalten. Dies ist umso gravierender, als mit den Behältern nicht nur der Zeitraum der Interims-, sondern auch der Zwischenlageung überbrückt werden
soll, welche für 40 Jahre vorgesehen ist.
3. Eine ausreichende und schnelle Reparaturmöglichkeit für die Lagerbehälter fehlt am Standort. Bei Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Behälter-Inneren ist das vorgesehene Reparaturkonzept (Transport ins Lagerbecken von Block 2) zu träge und zu risikoreich.
Die Handhabung der Behälter würde Stunden oder Tage dauern. Je nach Behälterzustand könnte ein Transport die Lage noch verschlimmern.
4. Mögliche Unfallszenarien sind nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt.
5. Das Interimslager ist Teil eines nicht schlüssigen Entsorgungskonzeptes.
Da ein Endlager bis heute fehlt und die Existenz eines Endlagers für die Zeit nach der Interims- und Zwischenlagerung nicht nachgewiesen werden kann, verschlimmert jede weitere Brennelement-Beladung und -Entladung eines Reaktors und jede
zusätzliche Lagerung die momentane Entsorgungssituation.
6. Die Zuverlässigkeit der Betreiber ist anzuzweifeln.
Dies ergibt sich aus Verwicklungen in Skandale wie dem CASTOR-Skandal (Verschweigen von Aussenkontamination,
Überschreitung zulässiger Werte) und dem Transnuklear-Skandal. Ausserdem gelang es dem Antragsteller nicht, den vorgesehenen Lagerbehälter auf Anhieb ordnungsgemäss zu beladen.
7. Das Interimslager ist nicht ausreichend gegen Erdbeben gesichert. Der Rheingraben ist Erdbebenzone!
8. Das Interimslager ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabsturz gesichert. Das AKW-Gelände befindet sich in unmittelbarer Nähe mehrerer Landeplätze sowie einer Flugschneise für Kampfjets. 
9. Das Interimslager ist nicht ausreichend gegen Hochwasser gesichert. Die Behälter lagern nur unwesentlich über dem Niveau des Erdbodens.
10. Die Behälterdichtigkeit wird beim Betrieb des Interimslagers nicht ständig und lückenlos, sondern nur zyklisch überwacht.
11. Die Zulassungsbedingungen des Lagerbehälters bzgl. Fallhöhe sind unzureichend. In den Tests wird eine Fallhöhe von 9 Metern zugrundegelegt. Beispielsweise beim Ausschleusen aus Block 2 wird der CASTOR in einer Höhe über 20 Metern hantiert.
12. Die von der Internationalen Atomenergie Organisation verlangten Sicherheitsnachweise der CASTORBehälter vom Typ V/19 beruhen lediglich auf „experimentellen Untersuchungen und rechnerischen Nachweisen“.
13. Für Ereignisse, die von den Betreibern „dem Restrisikobereich“ zugeordnet werden, ist keine Vorsorge getroffen.
14. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren ist unzureichend. Die Auslegung erfolgt teilweise in den Sommerferien. Ausgelegt wird nur in der Gemeinde Philippsburg und im Internet. (Bei letzterer Möglichkeit kannn nicht vorausgesetzt werden, dass
jeder Interessent Zugang hat bzw. Die relativ grossen Datenmengen mit vertretbarem Zeit- bzw. Finanzaufwand herunterladen kann.)

Ich beantrage, daß das Bundesamt für Strahlenschutz mir Ort und Zeit des Erörterungstermins mindestens einen Monat vorher schriftlich und persönlich mitteilt und den Termin entweder auf mehrere Wochenenden legt oder allen EinwenderInnen ihre Verdienstausfälle ersetzt.
Weitere Ausführungen sowie eine Erörterung der Einwendungen auf einem Erörterungstermin behalte ich mir vor.

 

Nr. Name, Vorname: Anschrift: Datum, Unterschrift:
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5      
Bis zum 11.08.2000 zurückschicken an: Arbeitskreis gegen das AKW Philippsburg,
c/o Matthias Mauser, Ludwig-Wilhelm-Str. 19, 76131 Karlsruhe. Infos unter Tel. 0721-607647.

 

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