Antrag 1: Kipp-Pfosten zum Schutz der Flur und Spaziergänger*innen und Fahrradfahrer*innen

Die GLP beantragt das Aufstellen weitere Kipp-Pfosten, da weiterhin mit Autos auf gesperrten Feldwegen gefahren wird. Gleichzeitig werden die Mülleimer in der Flur zur Müllbeseitigung genutzt.
Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen und der landwirtschaftliche Verkehr werden behindert.

Kipp-Pfosten für Baumlehrpfad

  • Autoverkehr ist dort viel zu hoch

Kipp-Pfosten für den Weg, der links vor dem Häckselplatz abgeht

  • Grünstreifen wird als Müllhalde (z.B. Bauschutt) genutzt

Kosten: 10.000 €

 

Antrag 2: Anlegen weiterer Blühstreifen / Begrünung innerhalb Plankstadts

Die GLP beantragt aktiven Insekten- und Klimaschutz durch die Gemeinde Plankstadt innerhalb und außerhalb des Ortes

  • durch weiteres Anlegen von Blühstreifen mit sogenannten Bienenweiden oder anderen, nektarreichen Pflanzen und
  • Schaffung von „Nistmöglichkeiten“ durch das Anlegen von Insektenhotels 

Beispiele:

  • Teil der Rasenfläche der Humboldtschule (entlang der Schubertstraße)
  • Teil der Grünfläche beim Vogelpark / Castelnau-le-Lez Park
  • Teil der Grünfläche bei der MZH
  • Teile der Grünflächen beim Spielplatz „Alter Bahnhof“
  • Grünstreifen hinter der Schallschutzmauer der Umfahrungsstraße (Konrad Adenauer Ring)
  • Kreisverkehre – Straßeninseln
  • Blumenkübel (MZH)
  • Steinstreifen rund um Friedrichschule (pflegeleichter, bienenfreundlicher Lavendel)
  • Laternenbepflanzungen wie in Eppelheim
  • Unterbaumbepflanzung Jahnstraße

Kosten: Kostendeckend, da nicht so arbeitsintensiv wie die Bepflanzung davor

 

Antrag 3: Aufstockung der Arbeitszeit für Seniorenarbeit

Die Seniorenarbeit in Plankstadt wird gut angenommen. Durch die Arbeit der Seniorenbeauftragten hat die SIP im letzten Jahr viel an Schwung gewonnen und viel bewegt. Gleichzeitig sind die Nachfragen der Senioren über ganz verschiedene Dinge, die sie betreffen, gestiegen. Das derzeitige Kontingent der Seniorenbeauftragten ist nicht mehr ausreichend.

Zusätzlich wurde Planung und Ausführung der Seniorenweihnachtsfeier und Seniorenausflüge ebenfalls arbeitsmäßig diesen Stellen zugeordnet, die vorher von anderen Verwaltungsmitarbeitern erledigt wurden. Was grundsätzlich sinnvoll ist, aber trotzdem Ressourcen der Seniorenbeauftragten bindet.

Außerdem sollten die Seniorenbeauftragten bei Planungen wie barrierefreies Rathaus, Neugestaltung Rathausplatz und im Arbeitskreis Barrierefreiheit ebenfalls eingebunden sein, um die Belange der Senioren besser vertreten zu können.

In Zukunft wird die Zahl der zu “betreuenden” Senioren immer größer werden (zurzeit leben ca. 2.200 Menschen über 65 Jahre in Plankstadt).

Benötigt wird für die Seniorenarbeit mind. eine weitere Halbtagsstelle. In Absprache mit Frau Mehrer und Frau Strottner ist eine sinnvolle Aufstockung der Arbeitszeit für die Seniorenarbeit zu finden. (Haushaltsantrag 2014 der CDU, Testphase halbes Jahr (SPD) ist nun zu Ende)

Kosten: 25.000 € jährlich

 

Antrag 4: Unterstützung des ehrenamtlichen Projekts „Kulturparkett Rhein-Neckar“

Die GLP stellt den Antrag, die Verwaltung möge die Einführung des „Kulturparketts / Kulturpasses“ Rhein-Neckar mit jährlich 500 Euro unterstützen.

Hierbei handelt es sich um eine kostenlose Hilfestellung für Menschen, die sich kulturelle Veranstaltungen – trotz ermäßigter Eintrittspreise – nicht leisten können.

Unterstützt werden soll das lokale Büro des Kulturparketts in Schwetzingen
(http://kulturparkett-rhein-neckar.de/schwetzingen), welches bereits jetzt schon Bürger und Bürgerinnen aus Plankstadt unterstützt.

Begründung:

Das Kulturparkett Rhein-Neckar ist eine Initiative aus Mannheim, die sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern einsetzt, die über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen und deshalb vom kulturellen Leben der Stadt ausgeschlossen bleiben.
Kultur sollte zur Grundversorgung gehören, da sie bei der Persönlichkeitsbildung eine wichtige Rolle spielt und somit ein bedeutender Motor für gesellschaftliche Entwicklung ist. Deshalb darf nicht der Geldbeutel über die Teilhabe am kulturellen Leben entscheiden! Das Kulturparkett will dazu beitragen den nötigen Ausgleich herzustellen.[1]

Das kulturelle Angebot in Mannheim und der Rhein-Neckar Region ist von großer Vielfalt geprägt. Gleichzeitig leben Bürgerinnen und Bürger in relativer Armut, ohne ausreichend Teilhabechancen. Das Projekt verfolgt deshalb in erster Linie das Ziel, mehr Menschen die Möglichkeit zu geben am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Das Kulturparkett will dabei als Vermittler zwischen Kultureinrichtungen und finanziell benachteiligten Menschen zunächst Partizipation, langfristig aber auch Austausch und soziale Inklusion ermöglichen, und so den Alltag der Menschen inspirieren.[1]

Die Initiative wirbt bei Partnern um kostenlos zur Verfügung gestellte, Frei­‐und Restkarten. Mit dem Kulturpass, der vom Kulturparkett-Büro ausgestellt wird, kann man telefonisch direkt beim jeweiligen Veranstalter eine Karte für die gewünschte Veranstaltung reservieren und sie dann an der Abendkasse abholen − ohne Vorlage eines Gehaltsnachweises, ohne Stigmatisierung.

Beantragen kann den 12 Monate gültigen Kulturpass jeder Erwachsene, der folgende Leistungen bezieht:

  • Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
  • Leistungen nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Rente bis zur sog. Armutsgefährdungsschwelle von 1.055 Euro/Person.

Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren erhalten den Kinder-Kulturpass, wenn die Eltern Inhaber des Kulturpasses sind oder die Kinder und Jugendlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket beziehen.

In Schwetzingen werden auch sportliche Veranstaltungen unter dem Kulturbegriff zusammengefasst. So hat beispielsweise auch die HG Oftersheim-Schwetzingen oder der SV Sandhausen ein Kartenkontingent zur Verfügung gestellt.

Weitere Partner aus der Region findet man auf der Homepage: http://kulturparkett-rhein-neckar.de/kulturpartner

Quelle: [1]: http://kulturparkett-rhein-neckar.de/kulturparkett

Kosten: 500 € jährlich

 

Antrag 5: Einführung eines Sozialtickets

die GLP stellt den folgenden Antrag: Die Gemeinde Plankstadt führt ein Sozialticket ein, dass die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Wohngeldgesetz erhalten sollen. Gezahlt wird ein monatlicher Zuschuss von 44,50 Euro für ein „Rhein-Neckar- Ticket“, das die Anspruchsberechtigten erwerben können.

Begründung:

In der Rhein-Neckar-Region gibt es Sozialtickets bereits in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen in unterschiedlichen Formaten, nur der Rhein-Neckar-Kreis hat sich bisher noch nicht entschließen können, dies auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Kreis umzusetzen. Deshalb stellen wir den Antrag, dies in unserer Gemeinde zu realisieren. Die Einführung eines Sozialtickets dient folgenden Zielen:

  1. Verbesserte Teilhabe von Menschen, die auf soziale Hilfe angewiesen sind, am gesellschaftlichen Leben. Verbesserte Teilhabe führt zur Erhöhung der Chancen auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben.
  2. Klimaschutz durch Förderung eines umweltverträglichen Verkehrs.
  3. Erhöhung der Nutzerzahlen und damit der Rentabilität beim VRN.

Das Rhein-Neckar-Ticket ist eine nicht übertragbare, persönliche Jahreskarte. Das Ticket gilt ein Jahr lang im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) so- wie in allen Ruftaxilinien. Bis zu drei Kinder unter sechs Jahren können mit einem gültigen VRN-Fahrschein kostenlos mitgenommen werden. Das Rhein-Neckar-Ticket kann derzeit beim VRN für 84,90 Euro/Monat erworben werden.

Aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten für das Sozialticket sollen Personen unter 25 Jahren bzw. über 59 Jahren ausgeschlossen werden, da diese innerhalb der regulären Tarifstruktur des VRN bereits andere stark vergünstigte Tickets in Anspruch nehmen können. Davon abgesehen soll der Kreis der Anspruchsberechtigten aus Leistungsempfängern der Rechtskreise SGB II und SGB XII sowie aus Wohngeldempfängern nach dem Wohngeldgesetz bestehen.

Die Erfahrungen aus anderen Kommunen und Landkreisen, die bereits ein Sozialticket eingeführt haben, beziffern die tatsächlichen Nutzer auf etwa 10% der Anspruchsberechtigten (Walldorf, St.Leon-Rot und Gemeinde Brühl (Brühl fördert alle Jahrestickets (Umwelt-Abo)).

Kosten: Die GLP geht davon aus, dass die Kosten für die Gemeinde pro Jahr weniger als 10.000 € betragen.

 

Antrag 6: Förderung von Kinderkrippen und -gärten

In aller Munde ist zurzeit das “Gute-Kita-Gesetz“ – es muss und soll mehr für die Kinderkrippen- und Kindergartenkinder getan werden. Auch wünscht man sich bessere Öffnungszeiten und geringere Gebühren. Nach der Meinung der GLP können Kommunen nur bedingt alle Probleme und Anforderungen lösen. Im Wesentlichen ist das Land gefordert hier eine klare Linie vorzugeben.

Wenn wir uns Plankstadt anschauen, ist schon viel passiert. Plankstadt ist in dem Bereich Kinderkrippen und Kindergarten wirklich gut aufgestellt. Eine pauschale Gebührensenkung halten wir aber nicht für förderlich, da die Kinder wenig davon haben. Anders wäre es bei Geringverdiener, hier könnten die Gebühren verringert werden. Wurde aber im Gemeinderat schon mehrfach abgelehnt.

Dennoch sehen wir Potenzial Kinderkrippen und Kindergärten zu unterstützen.

Wir schlagen ein Budget im Haushalt von 5000,- € vor. Mit diesem Geld soll den Kinderkrippen und Kindergärten ermöglicht werden, Veranstaltungen für Kinder finanzieren zu können.
Mögliche Veranstaltungen könnten sein:

Besuch / Ausflug  einem/es:

  • Puppentheater
  • Zoo
  • Park
  • Museum
  • Kinder – „Erste-Hilfe-Kurs“

Durch solche Veranstaltungen / Ausflüge würden die finanziellen Mittel direkt bei den Kindern ankommen und allenKindern ermöglichen daran teilzunehmen. Derzeit gibt es zwar schon Ausflüge, die aber von den Eltern zum Teil bezahlt werden müssen.

Kosten: 5000 € jährlich

  

Antrag 7:  Einführung nextbike in Plankstadt

Im Verbundsystem des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) wird ein öffentliches Fahrradvermietsystem mit ortsgebundenen Verleihstationen etabliert. Das System dient als Ergänzung bzw. Anknüpfungspunkt für den ÖPNV und soll möglichst vielen Zielgruppen (Bürgern, Pendlern, Touristen) die Möglichkeit zur kostengünstigen, flexiblen und klimafreundlichen Fortbewegung geben.

Die Räder und Stationen sind durch die Ausschreibung vorgegeben und in allen teilnehmenden Städten gleich (hellblaues Rad, graue Stationen (Wiedererkennung)).

Als erste Städte haben Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Speyer und Bensheim die Teilnahme an dem System aufgenommen. Im Jahr 2017 folgten Bürstadt, Kaiserslautern und Worms. Im Jahr 2018 erweitert sich das regionale System um die Kommunen Frankenthal, Heppenheim, Hockenheim, Schwetzingen und Weinheim sowie im Spätjahr um die Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Ladenburg und Lampertheim. 

Nach der Einführung in Schwetzingen wurde eine stetig wachsende Auslastung festgestellt.

Juni 2018:163 Ausleihungen, Juli 2018:187 Ausleihungen, und im August wurde sogar schon die 200 Marke geknackt mit 215 Ausleihungen 

Die GLP beantrag die Einführung des Fahrradvermietsystem VRN nextbike für Plankstadt.

Seitens der GLP Fraktion werden 4 Stationen vorgeschlagen. Die genaue Position der Stationen sollte im Ausschuss besprochen werden. Eine dieser Stationen ist unbedingt für das Gewerbegebiet Areal vorzusehen.

Kosten: Einführung des Fahrradvermietsystems VRN nextbike mit 4 Stationen mit jährlichen Kosten von 8.674,63 zufür die nächsten 5 Jahre. 

  

Antrag 8: Verkehrsüberwachung intensivieren

Die GLP beantragt das erneute Ausleihen und Aufstellen des mobilen Blitzgerätes, um abermals die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überwachen.

Überlegt werden sollte auch die Überwachung auf weitere Plätze (Humboldtschule (Schubertstraße) auszudehnen, da hier weiterhin sehr häufig zu schnell gefahren wird. Dies stellt ein gewisses Unfallrisiko vor allem für Grundschüler dar.

Außerdem sind besonders die Schwetzinger und Eppelheimer Straße zu überwachen, die laut Lärmschutzgutachten, die am stärksten belasteten Straßen in Plankstadt. Hier werden die Grenzwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht überschritten.

Kosten: kostendeckend bzw. kostensparend, da sonst andere Lärmschutzmaßnahmen für die Schwetzinger und Eppelheimer Straße nötig werden (Flüsterasphalt)

 

 

Skip to content