Petition gegen den Bau der B535 im Hirschacker überreicht
"Zersiedelt und eingeschnürt" MdB Kr. Köster-Loßack (Bündnis90/Grüne) fordert Verkehrswende
Andre Baumann vom Naturschutzbund (NABU) begrüßte die Bundestagsabgeordnete Dr. Angelika Köster-Loßack (Bildmitte), namens des "Aktionsbündnisses gegen die B 535", vor den Toren des Hirschackers an der Kreuzung der geplanten B 535 mit der Rheintalbahn. Er überreichte dort der Abgeordneten eine mit zahlreichen Unterschriften versehene Petition, die an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gerichtet ist.
Das "Aktionsbündnis gegen die B 535" weist in dem Papier darauf hin, daß die geplante B 535 in einem durchschnittlichen Abstand von fünf Kilometern zur Bundesautobahn 656 Heidelberg-Mannheim verläuft. Dies entspreche genau den Kriterien des Bundesministeriums für Verkahr, um eine Bundesstraße abzustufen. Der Raum um Schwetzingen sei durch ein Netz von Autobahnen, Bundesfern- und Landstraßen für den regionalen und überregionalen Verkehr außerordentlich gut erschlossen. Ein zusätzlicher Bedarf an Straßen, die wie die B 535 in erster Linie dem weitläufigen Verkehr dienen sollen, bestehen nicht.
In seiner Begrüßung ging Baumann auch auf die "wahltaktische Stimmungsmache" ein, wie sie von den Befürwortern der B 535 mit dem Bahnübergang Friedrichsfelder Landstraße im Hirschacker betrieben werde. Die Deutsche Bahn AG plane auf der gesamten Strecke der Rheintalbahn zwischen Mannheim und Karlsruhe höhengleiche Bahnübergänge durch Unterführungen zu ersetzen. Diese Maßnahme als "ersten Spatenstich" der B 535 zu bezeichnen fordere den mündigen Bürger heraus.
Sämtliche geplanten Gewerbegebiete in Schwetzingen seien auf die B 535 ausgerichtet. Diese ungezügelte gewerbliche Ansiedlungspolitik werde die Verkehrsprobleme vor allem im Hirschacker weiter verschärfen. Welche Auswirkungen eine solche Politik zeitigte, zeige das Verkehrsaufkommen bei "Möbel-Walther".
Den eindringlichen Ausführungen schloß sich eine Begehung des ehemaligen Rangiergeländes am Rande des Naturschutzgebiets "Hirschacker/Dossenwald" an. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß die dortige einzigartige Tier- und Pflanzenwelt nur zu erhalten sei, wenn der Bau der B 535 unterbleiben würde.
Die Bundestagsabgeordnete Köster-Loßack zeigte sich betroffen über die Zersiedlung des Hirschackers und das schon bestehende "Straßenkorsett", das durch die geplante B535 noch enger geschnürt würde. Die B 535 würde den "drangsalierten Bewohnern" noch weniger Luft zum Atmen lassen und die Wohnqualität weiter verschlechtern. Die Abgeordete unterstrich deshalb die Notwendigkeit, nach einem Regierungswechsel, eine Verkehrswende einzuleiten.
Die Begehung endete an der Düne "Lange Sandäcker" (Eichenbuckel), eine der ökologisch wertvollsten Binnendünen Baden-Württembergs. Andre Baumann betonte, daß der "Eichenbuckel" zwar im wesentlichen erhalten bleiben würde, daß er jedoch von der geplanten B 535 durch Asphalt und Beton völlig isoliert und abgeschnitten würde.
Angelika Köster-Loßack bedankte sich für die sachkundige Führung und versprach die Petition Anfang September persönlich in Bonn zu übergeben. Die Vertreter des "Aktionsbündnisses gegen die B 535" äußerten die Hoffnung, daß nach einem Regierungswechel in Bonn die Tetition umgesetzt werden könne und die B 535 ersatzlos aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden.
uhl
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Wortlaut der Petition (Rückstufung B535)
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Postfach 20 01 00
53170 Bonn
Petition gemäß Art. 17 GG
Rückstufung der Bundesfernstraße B535, 1. Bauabschnitt
Sehr geehrte Damen und Herren,
zwischen Schwetzingen und Plankstadt (Rhein-Neckar-Kreis, Bad.-Württ.) ist die vierspurige Bundesfernstraße B 535, 1. Bauabschnitt, - im folgenden B 535 genannt - im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf dargestellt und nach Abweisung mehrerer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß durch den Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. rechtskräftig planfestgestellt.
Die B 535 soll dem weiträumigen Verkehr durch Verknüpfung der Bundesautobahnen A 5 und A 6 und der Bundesfernstraßen B 3 und B 36 dienen. Die Baukosten werden auf DM 150 bis 200 Mio. veranschlagt.
Durch Bau, Anlage und Betrieb der B 535 würden verheerende Beeinträchtigungen für Natur, Umwelt und Anwohner entstehen, deren Rechtfertigung besonders in Anbetracht u.g. Gründe nicht hinzunehmen sind. Unseres Wissens plant das Bundesministerium für Verkehr, Bundesfernstraßen abzustufen, die in einem mittleren Abstand von fünf Kilometern zu Bundesautobahnen verlaufen. Die B 535 verläuft in einem durchschnittlichen Abstand von fünf Kilometern zur BAB 656 - Heidelberg- Mannheim.
Der Raum um Schwetzingen ist für den regionalen und überregionalen Verkehr durch Verknüpfung von Autobahnen, Bundesfernstraßen und Landstraßen außerordentlich gut erschlossen.
1. Warum ist im Abstufungskonzept (BT- Drs. 13/ 5380) die B 535, 1. Bauabschnitt nicht enthalten, entspricht sie doch den geforderten Kriterien des Abstufungskonzepts für eine verkehrlich und ökonomisch sinnvolle Abstufung? Ist ihre Abstufung bei der Fortschreibung des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen zu erwarten?
Auch außerhalb dieses beidseitig der Autobahnen gegelegenen Korridors [gemeint ist der o.g. 5 km-Abstand, Anm. d. Aut.] werden Straßen ganz oder überwiegend durch Bundesautobahnen vom weiträumigen Verkehr entlastet (BT-Drs. 13/ 5380). Die Voraussetzungen einer Bundesfernstraße nach § 1 Abs. 1 BFernStrG werden nicht - wie im Planfeststellungsbeschluß zur B 535 behauptet - erfüllt.
Eine Abstufung zu einer Landstraße wäre darum geboten, soll doch die B 535 laut Begründung ansonsten den Verkehr der Landstraße L 600 aufnehmen.
2. Welche Auswirkungen hat die geplante Abstufung der ebenfalls autobahnparallel verlaufenden B 36 in Schwetzingen im Rahmen des Abstufungskonzepts auf die verkehrliche Begründung der B 535?
Laut Aussage des Verkehrsplanungsbüros Koehler-Leutwein vom 20.03.1997, das seit Jahren mit der Verkehrsplanung im Raum Schwetzingen betraut ist, nimmt bereits jetzt die autobahnparallel verlaufende L 599 einen Großteil des weiträumigen Verkehrs der Bundesfernstraße B 36 auf.
Eine Abstufung der B 36 ist aus diesem Grunde dringend geboten, zumal dadurch z.B. nach Realisierung verkehrslenkender Maßnahmen entlang der B 36 in Schwetzingen in Verbindung mit der erst 1997 eröffneten städtischen Umgehungsstraße Südtangente weitere Senkungen des Durchgangsverkehrs erreicht werden könnten.
In Schwetzingen besteht durch hinreichende Erschließung durch Bundesautobahnen und Landstraßen kein zusätzlicher Bedarf an Straßen, welche in erster Linie dem weiträumigen Verkehr dienen sollen.
Die Spitze der Schwetzinger Stadtverwaltung steht - auch aus wahltaktischen Gründen - einer Abstufung der B 36 ablehnend gegenüber: MdL OB Stratthaus hat in der Gemeinderatssitzung vom 13.03.1997 - im Rahmen der Verkehrsberuhigung von Teilen der Schwetzinger Innenstadt und der Eröffnung der innerstädtischen Umgehungsstraße Südtangente - zugegeben, daß durch eine von der CDU-Fraktion im Schwetzinger Gemeinderat vorgeschlagene ortsentlastende Verlegung der B 36 auf die bestehende L 599 möglicherweise die B 535 gefährdet wäre (Rhein-Neckar-Zeitung vom 15./16. März 1997), denn dann hätte man in Bonn behaupten können: Schwetzingen habe ja schon eine Umgehungsstraße, wozu brauchen die dann noch eine B 535.
3. Welche genauen Auswirkungen (Immissionbelastungen, Verkehrszahlen) hätte ein teilweiser Bau der B 535 in verkehrswirksamen Abschnitten für betroffene Ortsteile von Plankstadt und Schwetzingen?
Durch einen teilweisen Bau der B 535 Kreuzung mit B 36/ BAB 6 bis zur Einmündung in die L 543 alt/ Carl-Theodor-Brücke werden sich aufgrund der verkehrsanziehenden Wirkung des B 535-Teilabschnittes in den Ortsdurchfahrten Plankstadts und der Bruchhäuser Straße in Schwetzingen die Verkehrszahlen erhöhen, anstatt gesenkt zu werden.
4. Wurde die Planung der B 535 einer wirtschaftlichen Bewertung unterzogen, um der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nachzukommen, den Bau unwirtschaftlicher Strecken zu verhindern - wie dies unseres Erachtens die Planung der B 535 darstellt?
Nach Aussage der Bundesregierung (Antwort auf Anfrage der Abgeordneten Altmann u.a., BT-Drs. 13/ 8963) dürfen nur ... Maßnahmen in den jeweiligen Haushalt eingestellt werden, bei denen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet sind.
Aufgrund der Tatsache, daß die DM 150 bis 200 Mio. teure B 535 für den weiträumigen Verkehr eine untergeordnete Bedeutung hat, kann von einer wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern nicht ausgegangen werden, sollte die B 535 als Bundesfernstraße gebaut werden.
Wir bitten Sie, o.g. Fragen zu beantworten und beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Bedarfsplan für Bundesfernstraßen die B 535 ersatzlos zu streichen.
Desweiteren bitten wir Sie, die Bundesfernstraße 36 noch in diesem Jahr nach § 2 Abs. 4 BFernStrG abzustufen.
"Aktionsbündnis gegen die B 535"
Andre Baumann
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