|
Gute Laune vor Prozessbeginn: Gemeinderat Ulf-Udo Hohl zusammen mit seiner RAin Elke Nill (2te v.r.) und ihrem Stab. |
Zwei Themenschwerpunkte behandelte die Montagssitzung der GLP. Zum einen den Freispruch von Gemeinderat Ulf - Udo Hohl im Blutbuchen-Prozess, sowie den ersten Wahlgang der Bürgermeisterwahl. "Die Saat des Bösen ist verdorrt" so kommentierte Gemeinderat Ulf Udo Hohl unter Beifall der Anwesenden seinen Freispruch vom Vorwurf der "falscher Verdächtigung" gegen Herrn R. Mitsch. Die Koalition der Mutwilligen habe eine herbe Niederlage vor dem Amtsgericht Schwetzingen und in der Öffentlichkeit erlitten. In einem mit politischen Implikationen und konstruierten Vorwürfen gespickten Prozess sollte ihm etwas angehängt werden. Er selbst habe vor und nach dem Verfahren vielfach aufmunternde Unterstützung und auch Dank aus der Bevölkerung erfahren. Ganz im Gegensatz dazu habe sich kein Vertreter der Verwaltung vor und während des Prozesses blicken lassen.
Die Verwaltung sei, wie bereits zu Beginn des Konflikts, abgetaucht und habe die Auseinandersetzung als Privatsache
von Gemeinderat Hohl betrachtet. Auch dies sei ein Politikum. Gemeinderat Hohl sei aufgrund bewiesener Zivilcourage
so leichter ins Fadenkreuz der verhinderten Profiteure geraten. Die Entscheidung der GLP die Auseinandersetzung
publizistisch in den öffentlichen Raum zu stellen durchkreuzte diese Pläne. |
|
Hohl bezeichnete den Giftanschlag auf die kerngesunde 100 jährige Blutbuche, einem staatlich geschützten
Naturdenkmal, als Anschlag auf die Institutionen eines demokratischen Rechtsstaates. Weder Gemeinderat noch Verwaltung
von Plankstadt, weder das Landratsamt noch der Petitionsausschuss des Landtages hätten sich bereit gezeigt,
dem Begehren der Eigentümerfamilie zu entsprechen, das schon von der früheren Eigentümerin Frau
Trunk ausgewiesene Naturdenkmal fällen zu lassen. Hohl sprach deshalb von einem Skandal in doppelter Hinsicht.
Weder hätte das Verfahren gegen R. Mitsch eingestellt noch ein solches gegen seine Person eröffnet werden
dürfen. Das eine habe jedoch das andere bedingt, mit der Absicht, R. Mitsch gefahrloser weiß zu waschen.
Aus einem potentiellen Täter wurde ein Zeuge in eigener Sache. Aufgrund der Vorgeschichte habe ein Anfangsverdacht
gegen den Eigentümer vorgelegen. Dem hätte die Polizei nachgehen müssen, auch wenn keine Anzeige
eingegangen wäre. Die Eigentümer von Gelände und Blutbuche hätten stattdessen ihr Netzwerk
genutzt, um in unterschiedlichen Apparaten ihre Lobby in Bewegung zu setzen. Mit dem Ergebnis der Verhandlung und seinem Freispruch zeigte sich Hohl zufrieden. Das Gericht habe mit seinem
Urteil die demokratische Tugend der Zivilcourage gestärkt. |
|