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Weg als Radweg ungeeignet oder Radweg versickert im Erdreich, Foto: GLP
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Die GLP diskutierte auf ihrer letzten Montagssitzung den vorübergehenden Baustopp der B 535. Neben der
Petition eines Plankstädter Bürgers gegen den vierspurigen Ausbau gab es vor allem Probleme mit der Gründung
der Tunnelröhre im Zeitzeloch, die zu den aktuellen Verzögerungen führten.
Zudem muß sich das Straßenbauamt mit der Forderung von Radfahrern befassen, die sich wünschen,
dass der stark frequentierte Radweg entlang der B 535, der an der K 4144 endet, durchgehend hergerichtet wird.
An der Gemarkungsgrenze zwischen Plankstadt und Schwetzingen, etwa 180 m vor dem Erreichen der K 4144, bricht die
Asphaltdecke des Radweges abrupt ab und endet als unbefestigter Schotterweg.
Der Radweg, der laut Planfeststellungsbeschluß ursprünglich in Richtung ehemaliges Ausbesserungswerk
abzweigen sollte, verläuft jetzt weiter in Richtung K 4144. Um den Planfeststellungsbeschluß in diesem
Punkt zu ändern, müssen die Träger öffentlicher Belange dem im Umlaufverfahren zustimmen. Die
GLP unterstützt die Position der Umweltverbände NaBu und BUND, die Zustimmung signalisieren, sofern wegen
der Neuversiegelung entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.
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